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Generalversammlung
• Alle Mitglieds-Teams der HFL Graz können hier Regelwerk, Saisonablauf, organisatorische Punkte etc. diskutieren und besprechen.
• Jedes Team wird spätestens zwei Wochen vor dem Termin per E-Mail eingeladen und bekommt vorab eine Tagesordnung zugeschickt, in die weitere Vorschläge eingebracht werden können.
• Spätestens eine Woche vor dem Termin der Generalversammlung ergeht die vollständige Tagesordnung an alle HFL-Teams.
• Jedes HFL-Team verfügt bei der Versammlung über eine Stimme.
• Maximal zwei Vertreter pro Team dürfen an der Versammlung teilnehmen.
• Der Modus einer bestehenden Saison kann grundsätzlich nicht mehr verändert werden. Anträge zur Änderung der Statuten oder des Regelwerks können vor jeder Generalversammlung per E-Mail eingebracht werden.
 
Vorstand
• Der Vorstand ist u.a. für die Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung und für die Aufnahme bzw. den Ausschluss von Mitgliedern zuständig.
• Er besteht aus Präsident, Vize-Präsident, Schriftführer, Kassier und sportlichem Leiter. Weitere Mitglieder können sich auf Vorschlag des Vorstands ebenfalls der Wahl stellen und bestimmte Aufgaben übernehmen.
• Die Vorstandsmitglieder werden bei der jährlichen Generaversammlung gewählt und bleiben für ein Jahr im Amt.
 
Schiedsgericht
• Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.
• Es setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern und zwei Vertretern zu-sammen, die bei der Generalversammlung gewählt werden.
• Die Einberufung des Schiedsgerichtes erfolgt durch den HFL-Vorstand, es sei denn, die Streitpunkte betreffen den Vorstand selbst.
 
Rechnungsprüfer
• Die beiden Rechnungsprüfer überprüfen einmal pro Jahr, ob der Verein die Finanzen ordnungsgemäß verwaltet (z.B. Rechnungslegung, Mittelverwendung).
• Sie werden von der Generalversammlung gewählt und sind vier Jahre im Amt.
 
Ansprechpartner der HFL Graz
Vorgehensweise bei Unklarheiten:
1. Regelwerk durchforsten
2. Statuten lesen
3. Website ansehen
4. noch immer unklar > Mail schreiben (Antwort kann eine Woche dauern); Telefon nur in dringenden Fällen

Ansprechpartner:
• Fragen zur strategischen Ausrichtung, zu Generalversammlungen und Vorstandssitzungen: Matthias Goldgruber (matthias.goldgruber@hflgraz.at)
• Fragen zu Regelwerk, Statuten und Spielplan:
Christian Kozina (christian.kozina@hflgraz.at)
• Fragen zu Protokollen und Fairnesspreis sowie Anfragen neuer Teams:
Thomas Kraus (thomas.kraus@hflgraz.at)
• Fragen zum Thema Finanzen und zum Schiedrichterwesen:
Hannes Stadler (hannes.stadler@hflgraz.at)
• Fragen zum Spielbetrieb, zu Patenschaften sowie zu Streitfällen jeglicher Art: Jörg Klemmer (joerg.klemmer@hflgraz.at)
• Fragen zu Website, Öffentlichkeitsarbeit, Pokalen und Sponsoren:
Peter Wagner (peter.wagner@hflgraz.at)
 
Streitfälle
Definition von Streitfällen:
• Grundsätzlich sind die Mitglieder der HFL Graz – gemäß Ehrenkodex – verpflichtet, bei Problemen zunächst das Gespräch mit den zuständigen Vertretern der anderen Teams zu suchen und zu versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden, die dem Regelwerk entspricht. Erst wenn diese Gespräche scheitern, handelt es sich tatsächlich um Streitfälle.
• Streitfälle können sich auf die Regeln für HFL-Mitglieder, auf die Regeln für den Saisonablauf, auf die Regeln für Schiedsrichter, sowie auf die Statuten oder auf das Regelwerk als Gesamtes beziehen.
• Keine Streitfälle können sich aus den Regeln für einzelne Spiele ergeben. Die Exekution dieser Regeln obliegt ausschließlich den beiden beteiligten Teams. Entscheiden sich diese, ihr Spiel von einem Schiedsrichter leiten zu las-sen, so haben sie dessen Entscheidungen auch zu akzeptieren.
• Für Streitfälle abseits des Regelwerks und der Statuten ist die HFL Graz nicht zuständig (z.B. private Streitigkeiten zwischen Teams).

Vorgehensweise bei Streitfällen:
• Streitfälle müssen dem zuständigen Ansprechpartner der HFL Graz unverzüglich per E-Mail gemeldet werden. Dieser macht sich dann ein Bild darüber, fordert – falls notwendig – eine genaue Beschreibung der Streitpunkte ein und leitet diese dann an die Mitglieder des HFL-Vorstands weiter.
• Sollte sich herausstellen, dass diese Streitpunkte in Statuten oder Regelwerk eindeutig geregelt ist, so klärt ein Mitglied des HFL-Vorstands die beteiligten Personen mündlich oder schriftlich darüber auf.
• Sollten die Streitpunkte in Statuten oder Regelwerk nicht eindeutig geregelt sein, leitet der Vorstand den Streitfall an das zuständige Gremium weiter (siehe unten). Dieses muss dann in weiterer Folge eine Entscheidung treffen.
 
Entscheidung durch den Vorstand
Zuständigkeitsbereiche
• Streitfälle in Bezug auf die Regeln für HFL-Mitglieder
• Streitfälle in Bezug auf die Regeln für Schiedsrichter

Formale Abwicklung:
• Zunächst versucht ein Vertreter des HFL-Vorstands, den Streitfall mit den betroffenen Personen bzw. Teams persönlich zu klären.
• Sollte das nicht gelingen, wird der Streitfall in die Tagesordnung der nächsten Vorstandssitzung aufgenommen.
• Bei dringenden Fällen sind auch Umlaufbeschlüsse per E-Mail möglich.

Entscheidungsfindung:
• Der Vorstand räumt den betroffenen Personen eine gewisse Frist ein, um die Probleme zu lösen.
• Sollte das nicht passieren oder es zu wiederholten Regelverstößen kommen, kann der Vorstand über den Ausschluss einzelner HFL-Mitglieder entscheiden.
 
Entscheidung durch die Generalversammlung
Zuständigkeitsbereiche:
• Streitfälle in Bezug auf die Statuten
• Streitfälle in Bezug auf das Regelwerk (als Gesamtes)

Formale Abwicklung:
• Jedes Team kann Änderungen von Statuten und Regelwerk für die Generalversammlung beantragen.
• Laut Statuten müssen entsprechende Anträge dafür bis drei Tage vor der Gene-ralversammlung schriftlich bei den zuständigen Ansprechpartner der HFL Graz eingereicht werden.

Entscheidungsfindung:
• Die eingereichten Änderungsanträge werden im Rahmen der Generalversammlung verlesen und zur Diskussion gestellt.
• Alle Teams können dazu Stellung nehmen.
• Danach wird über die Anträge abgestimmt. Änderungen des Regelwerks benötigen die einfache Stimmenmehrheit, Änderungen der Statuten eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
 
Entscheidung durch das Schiedsgericht
Zuständigkeitsbereiche:
• Streitfälle in Bezug auf den Saisonablauf (siehe Kapitel 4)

Formale Abwicklung:
1. Der Antrag auf Einberufung des Schiedsgerichts wird schriftlich per E-Mail beim zuständigen Ansprechpartner der HFL Graz eingereicht. Dieser enthält eine Beschreibung der Streitpunkte, etwaige Belege sowie den Namen des zuständigen Teamvertreters des Vereins.
2. Der Antrag wird an den Vorstand weitergeleitet, der entscheidet, ob das Schiedsgericht einberufen wird oder nicht – es sei denn, der Vorstand ist selbst von einem der Streitpunkte betroffen. In diesem Fall wird das Schiedsgericht auf jeden Fall einberufen.
3. Der zuständige Ansprechpartner leitet den Antrag an das andere betroffene Team weiter und bittet dieses um dessen Definition der Streitpunkte sowie die Bekanntgabe eines zuständigen Teamvertreters.
4. Der zuständige Ansprechpartner leitet die beiden Stellungnahmen mit der Definition aller Streitpunkte an das Schiedsgericht und an beide Teams weiter.
5. Das Schiedsgericht einigt sich intern auf einen neutralen Vorsitzenden (kein Vertreter der betroffenen Teams) und vereinbart einen Verhandlungstermin innerhalb der nächsten 14 Tage, der sogleich per E-Mail an die zuständigen Teamvertreter sowie an die Vorstandsmitglieder gesandt wird.
6. Nach Bekanntgabe des Verhandlungstermins geben die zuständigen Teamvertreter innerhalb von drei Tagen per E-Mail an den Vorsitzenden des Schiedsgerichts bekannt, ob sie eines der Mitglieder des Schiedsgerichts ablehnen, und melden allfällige Zeugen an, die vor dem Schiedsgericht aussagen werden.
7. Am Verhandlungstermin setzt sich das Schiedsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den beiden Teamvertretern zusammen. Einzig Vorstandsmitglieder der HFL Graz dürfen der Verhandlung beiwohnen, haben aber kein Recht auf Einflussnahme. Zeugen müssen in einem anderen Raum warten.
8. Ein Mitglied des Schiedsgerichts führt Protokoll über den Ablauf der Verhandlung.
9. Der Schiedsgericht-Vorsitzende eröffnet die Verhandlung durch das Verlesen al-ler Streitpunkte.
10. Die Streitpunkte werden einzeln und in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet. Der Schiedsgerichts-Vorsitzende verliest zunächst den Streitpunkt, danach haben beide Teamvertreter die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen dazu abzugeben. Sie können dazu auch angemeldete Zeugen einzeln aufrufen lassen.
11. Nach Abarbeitung aller Streitpunkte wird die Verhandlung vom Schiedsgerichts-Vorsitzenden beendet.
12. Das Schiedsgericht fällt unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Entscheidung, die innerhalb drei Tagen per E-Mail an die zuständigen Teamvertreter und die Vorstandsmitglieder geschickt wird. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und kann nicht durch eine Einigung der Teams ausgesetzt werden.
13. Falls sich im Zuge des Verfahrens herausstellt, dass Statuten oder Regelwerk in gewissen Bereichen unklar sind, so beantragt der Schiedsgericht-Vorsitzende eine Änderung der Statuten oder des Regelwerks bei der nächstfolgenden Ge-neralversammlung.
14. Das Schiedsgericht kann dem Vorstand empfehlen, Teams aufgrund einer Häufung von Streitfällen aus der HFL Graz auszuschließen.

Entscheidungsfindung:
• Gibt es zu den Streitpunkten in Statuten oder Regelwerk klare Regelungen, so sind diese unbedingt anzuwenden. Maßgeblich ist dabei, welches Team zuerst gegen die Statuten oder das Regelwerk verstoßen hat.
• Sollte diese Frage nicht eindeutig zu beantworten sein, oder Statuten und Re-gelwerk keine klaren Regelungen zu den jeweiligen Streitpunkten beinhalten, hat das Schiedsgericht selbst nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden.
• Wenn einem Team Recht gegeben wird: 5:0-Strafverifizierung eines Spiels mit Nach-Hinten-Reihung bei gleicher Punktezahl.
• Wenn keinem Team Recht gegeben wird: 0:0-Strafverifizierung mit 0 Punkten für beide Teams und einer Nach-Hinten-Reihung bei gleicher Punktezahl.
• Bei Roten Karten: Sperre des Spielers für eine bestimmte Anzahl an Spielen oder Ausschluss des Spielers aus der HFL Graz.
 
Stand: 20.12.2012
 
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